SchuleinschreibungVpisovanje

Einladung-Vabilo

zur Schuleinschreibung-na vpisovanje

 

                                                                                                                                 

Liebe Eltern, dragi starši!

Wir laden Sie recht herzlich mit Ihrem Kind zur Schuleinschreibung für das Schuljahr 2020/21 ein.

Um Ihnen die Wartezeit zu verkürzen, haben wir einen Terminplan verfasst. Sollte Ihnen der Termin nicht passen, setzen Sie sich baldigst mit der Schule in Verbindung (04230/238)

 

Prisrčno Vas vabim z Vašim otrokom na vpisovanje prvošolčkov za šolsko leto 2018/19. Da bi Vam skrajšali čakalno dobo, smo izdelali načrt. Če bi Vam termin ne ustrezal, se čim prej javite v šoli (04230/238)

 

19.02./21.02.2020

 

 

 

 

Sie werden gebeten, das Kind bei der Schuleinschreibung persönlich vorzustellen. Otrok  naj bo pri vpisovanju osebno navzoč.

Wir bitten Sie, folgende Dokumente mitzubringen. Prosim, da predložite tudi sledeče dokumente:

• Geburtsurkunde des Kindes-rojstni list otroka

• Sozialversicherungsnummer des Kindes-številko socijalnega zavarovanja

*Bei nicht verheirateten Eltern den Nachweis der Erziehungsberechtigung.

* Bei Kinder, deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern sind, einen Nachweis über die Erziehungsberechtigung (Vormundschaftsbeweis,   Adoptionsnachweis, …)-potrdilo vzgojnega upravičenja

• Außerdem ist in Zweifelsfällen die Staatsbürgerschaft der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten nachzuweisen-državljanstvo

  • die ausgefüllten Fragebögen
  • Allfällige Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse a.d.KG

(Gesetzestext NEU)

Sollte ein schulpflichtiges Kind nicht schulreif oder schulunfähig sein, sind von den Erziehungsberechtigten entsprechende Nachweise hierfür bei der Einschreibung vorzulegen.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und bitten um Ihr verlässliches Erscheinen.

Veselimo se Vašega prihoda in prosimo Vas, da se ga zanesljivo udeležite.

VD Veronika Terbuch,BedMA

 

Ab November 2016 gibt es im Bildungsbereich einige Neuerungen. Über die wurde auch der Kindergarten in Kenntnis gesetzt. Die notwendigen Unterlagen werden dort vorbereitet, wir bitten Sie, diese bei der Einschreibung vorzulegen:

 

Vorlage von Unterlagen aus dem Kindergartenbesuch:

Neu ist, dass aufgrund des neu eingefügten § 6 Abs. 1a Schulpflichtgesetz die Erziehungsberechtigten allfällige Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden, vorzulegen haben, wobei die Vorlage in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen kann. Damit soll vor allem eine frühzeitige Organisation und Bereitstellung von treffsicheren Fördermaßnahmen im Rahmen des Unterrichts nach dem Lehrplan der 1.Schulstufe oder der Vorschulstufe erreicht werden.

Diese Informationen sind unter Beachtung der Zugriffsbeschränkungen und

Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 77 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz aufzubewahren und spätestens mit Ablauf des betreffenden Unterrichtsjahres zu vernichten bzw. zu löschen.

                                                                    Landesschulrat Ktn 14.11.2016